Lichtpflicht für alle E-Bikes:
Bleiben Sie sichtbar!

Die Tage werden kürzer, eine helle Beleuchtung umso wichtiger!

  • Seit dem 1. April 2022 gilt in der Schweiz für sämtliche E-Bikes eine Lichtpflicht. Somit müssen alle Elektrofahrräder nicht nur nachts, sondern auch tagsüber mit Licht unterwegs sein. Wir bieten Ihnen verschiedene Möglichkeiten, Ihr E-Bike nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen mit Licht auszustatten.
  • Frontscheinwerfer der Marke Lupine: Der Lichtanschluss erfolgt direkt ausgehend vom E-Bike Motor. Schalten Sie ihr Fahrrad an, leuchtet auch bereits der Scheinwerfer. Dieser kann nun je nach Scheinwerfer-Modell via Fernbedienung am Lenker durch Abblend-/Volllicht verstellt werden. Im Angebot haben wir verschiedene Leuchtstärken, beginnend ab 600 Lumen zum Preis von CHF 169.- (exkl. Arbeitsaufwand Montage/Kleinmaterial). Der Arbeitsaufwand unterscheidet sich je nach Anschlussart/Motorenvariante (Bosch, Brose, Shimano usw.).
  • Akku - Frontscheinwerfer: Das Licht wird über einen USB - Port mit einem Ladekabel direkt über die Steckdose/Computer aufgeladen. Die Montage erfolgt flexibel am Lenker und der Scheinwerfer kann nach Bedarf demontiert werden. Verschiedene Lichter in unterschiedlichen Leuchtstärken sind bei uns verfügbar.
  • Rücklicht: In den meisten Fällen empfehlen wir ein Rücklicht, welches sich ebenfalls über einen USB-Anschluss aufladen lässt. Das Licht wird je nach Fahrradmodell gut sichtbar an der Sattelstütze oder dem Sattelgestänge montiert. 
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